Einen wesentlichen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit stellt das Immobilienrecht dar.
Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Eigentümer und Verwaltungsgesellschaften in allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes.
Wir begleiten rechtsberatend Grundstückstransaktionen jeder Art. Bei streitigen Auseinandersetzungen ist unsere Kanzlei häufig mit den rechtlichen Folgen von fehlgeschlagenen Grundstücks- oder Wohnungskäufen befasst.
Auf dem Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechtes betreuen wir unsere Mandanten hinsichtlich der Durchsetzung und der Abwehr von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen und kümmern uns im Vorfeld um eine optimierte Vertragsgestaltung.
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